Das Musikhaus Knopp ist geschlossen!

AGB

Präambel
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen Musikhaus Arthur Knopp GmbH, Futterstraße 4, 66111 Saarbrücken (im Folgenden: „Anbieter“) und seinen Kunden (im Folgenden: „Kunde“, gemeinsam im Folgenden: „die Parteien“) für sämtliche Verträge soweit keine anderen ausdrücklichen abweichenden Vereinbarungen zwischen den Parteien bestehen. AGB des Kunden finden keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn den AGB des Kunden durch den Anbieter nicht ausdrücklich widersprochen wurde. AGB des Kunden sind für den Anbieter nur verbindlich, wenn sie durch den Anbieter ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
Die AGB gelten sowohl für Verbraucher (das sind natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können) als auch für Unternehmer (natürliche oder juristische Personen in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit). Teilweise gelten für Verbraucher und Unternehmer unterschiedliche Regelungen, die jeweils entsprechend kenntlich gemacht werden.

§ 1 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Die bei Vertragsschluss angegebenen Preise für Dienst- und Werkleistungen des Anbieters sind unverbindliche Kostenvoranschläge, sofern nicht Abweichendes vereinbart wurde. Eine verbindliche Abrechnung erfolgt nach Zeitaufwand zu den Stundensätzen gemäß der bei Vertragsschluss geltenden Preisliste.
(2) Rechnungen des Anbieters sind ab Rechnungsdatum sofort fällig.

§ 2 Lieferung und Gefahrübergang
(1) Lieferungen erfolgen an die im Auftrag angegebene Anschrift des Kunden zu den vereinbarten Liefergebühren. Wurden keine Liefergebühren vereinbart, so richten sich diese nach der jeweils gültigen Preisliste des Anbieters
(2) Für Unternehmer gilt zusätzlich: Mit Übergabe der Produkte an den vom Anbieter bestimmten Frachtführer geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Ver-schlechterung der Waren auf den Kunden über.

§ 3 Abnahme bei werkvertraglichen Leistungen
(1) Die Abnahme erfolgt nach Fertigstellung und Übergabe der Gesamtleistung an den Kunden.
(2) Nach erfolgreicher Abnahmeprüfung ist der Kunde auf Verlangen des Anbieters verpflichtet, eine schriftliche Abnahmeerklärung abzugeben. Gegebenenfalls festgestellte kleinere Mängel sind in der Abnahmeerklärung festzuhalten. Die Abnahme darf nicht wegen unerheblicher Mängel verweigert werden. Ein unerheblicher Mangel liegt vor, wenn es dem Kunden zumutbar ist, das Werk als im Wesentlichen vertragsgemäß anzuerkennen
(3) Als abgenommen gilt ein Werk auch, wenn der Anbieter dem Kunden nach Fertigstellung des Werks eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Kunde die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines wesentlichen Mangels verweigert hat.

§ 4 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass bei vereinbarter Anlieferung die Ware zum vereinbarten Lieferzeitpunkt ordnungsgemäß abgeliefert werden kann.
(2) Im Fall etwaiger Mängelrügen durch den Kunden ermöglicht und gewährt dieser dem Anbieter und dessen Personal ungehinderten Zutritt zu den entsprechenden Geräten/Räumen, falls die Ware nicht zum Anbieter transportiert wird.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, Gegenstände, die er dem Anbieter zur Erstellung eines Kostenanschlages oder zur Reparatur überlassen hat, nach schriftlicher Aufforderung mit Fristsetzung durch den Anbieter abzuholen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht
nach, so befindet er sich in Verzug. Holt der Kunde nach weiterer schriftlicher Aufforderung mit Fristsetzung durch den Anbieter den Gegenstand nicht ab, so erklärt er bereits jetzt die unentgeltliche Übereignung des Gegenstandes an den Anbieter. Der Anbieter wird dann Eigentümer und kann den Gegenstand nach seinem Ermessen verkaufen oder vernichten.

§ 5 Gewährleistung
(1) Soweit nicht nachstehend ausdrücklich anders vereinbart, gilt das gesetzliche Gewährleistungsrecht.
(2) Für Unternehmer gilt: Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei gebrauchten Sachen beträgt ein Jahr. Die vorstehende Fristverkürzung gilt unter Maßgabe der in Ziffer 7 genannten Bedingungen.
(3) Für Unternehmer gilt: Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt auf deren ordnungsge-mäße Funktion und Vollständigkeit hin zu überprüfen. Etwaige Mängel wird der Kunde dem Anbieter unverzüg-lich, möglichst schriftlich und wenn zumutbar in einer für den Anbieter nachvollziehbaren Form mitteilen (Untersuchungs- und Rügepflicht). Bei einer Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Lieferung in Bezug auf den entsprechenden Mangel als genehmigt.
(4) Zeigt der Kunde einen Mangel an, der gemäß der Überprüfung des Anbieters nicht besteht, und hatte der Kunde bei der Anzeige Kenntnis von dem Nichtbestehen des Mangels oder war er infolge der Fahrlässigkeit im Irrtum hierüber, so hat der Kunde dem Anbieter den entstandenen Schaden zu ersetzen. Der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen, dass der angezeigte Mangel doch nicht besteht. Im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen ist der Anbieter insbesondere berechtigt, die ihm entstandenen Aufwendungen, etwa für die Untersuchung der Sache oder die vom Käufer verlangte Reparatur, vom Käufer erstattet zu verlangen.

§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Bei Kaufverträgen behält sich der Anbieter das Eigentum an dem gelieferten Gegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Kommt der Kunde seinen vertraglichen Pflichten nicht nach, insbesondere im Fall des Zahlungsverzugs, ist der Anbieter berechtigt, den gelieferten Gegenstand heraus zu verlangen; der Kunde ist in diesem Falle zur Herausgabe des Gegenstandes verpflichtet.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter bei Pfändungen bezüglich des Kaufgegenstandes oder sonstiger diesbezüglicher Zugriffe oder Zugriffsversuche Dritter bezüglich des Kaufgegenstandes unverzüglich zu benachrichtigen, damit der Anbieter seine Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt wahrnehmen kann.

§ 7 Haftung
(1) Für Schäden aufgrund einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer fahrlässigen Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut durch den Anbieter oder einen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Art und Höhe nach beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(2) Keinerlei Haftungsbeschränkungen gelten für Schäden, die auf fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen sowie für Schäden, deren Ausgleich auf Produkthaftungsgesetz beruht.

§ 8 Selbstbelieferungsvorbehalt
Der Anbieter ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit er trotz vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrags seinerseits den Liefergegenstand nicht erhält. Die Verantwortlichkeit des Anbieters für Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt nach Maßgabe des § 7 dieser AGB unberührt. Der Anbieter wird den Kunden unverzüglich über die nicht rechtzeitige
Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und, wenn er zurücktreten will, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben. Der Anbieter wird dem Kunden im Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung unverzüglich erstatten.

§ 9 Überlassung von Waren zur Ansicht
Wenn der Anbieter dem Kunden Waren zur Ansicht überlässt, hat der Kunde diese innerhalb von 7 Tagen (Datum des Eingangs) an den Anbieter auf eigene Kosten zurück zu geben. Erfolgt eine Rückgabe innerhalb dieser Frist nicht, so gilt ein Kaufvertragsschluss zwischen den Parteien über die Ware mit Übergabe an den Kunden als geschlossen und der Kaufpreis wird fällig.

§ 10 Datenschutz
(1) Bei Abschluss und Durchführung des Vertrages werden vom Anbieter unter Umständen personenbezogene Daten (wie z.B. Vorname, Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer des Kunden) erhoben und gespeichert. Die angegebene E-Mail-Adresse und Telefonnummer werden genutzt, um den Kunden über fertig gestellte Aufträge oder den Status eines Vertrages telefonisch oder mittels elektronischer Nachricht (E-Mail, SMS) zu informieren. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DS-GVO (Verarbeitung für die Erfüllung eines Vertrags oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen).
(2) Der Kunde hat gegenüber dem Anbieter folgende Rechte hinsichtlich der ihn betreffenden personenbezogenen Daten:
– Recht auf Auskunft,
– Recht auf Berichtigung oder Löschung,
– Recht auf Einschränkung der Verarbeitung,
– Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung,
– Recht auf Datenübertragbarkeit.
Der Kunde hat zudem das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten durch den Anbieter zu beschweren.
Wenn der Kunde eine Einwilligung zur Verarbeitung seiner Daten durch den Anbieter erteilt hat, kann er diese jederzeit gegenüber dem Anbieter widerrufen
(3) Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten kann zur Abwicklung des Vertrages an den jeweiligen Zahlungsdienstleister und an den mit der Lieferung beauftragten Versandservice erfolgen. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit b) DS-GVO (Verarbeitung für die Erfüllung eines Vertrags oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen).
(4) Der Anbieter verarbeitet und speichert personenbezogene Daten nur solange, wie dies zur Erreichung des Speicherungszwecks erforderlich ist. Eine Speicherung kann darüber hinaus dann erfolgen, soweit dies durch den europäischen oder nationalen Gesetzgeber in unionsrechtlichen Verordnungen, Gesetzen oder sonstigen Vorschriften, denen der für die Verarbeitung verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde.
Sobald der Speicherungszweck entfällt oder eine durch die genannten Vorschriften vorgeschriebene Speicherfrist abläuft, werden die personenbezogenen Daten routinemäßig gelöscht.

Saarbrücken, Februar 2019